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| Beschreibung | Bahnanwendungen - Schweißen von
Schienenfahrzeugen und -fahrzeugteilen EN 15085 Teil 5: Prüfung und Dokumentation |
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| Alles was nun folgt, hat auch erheblichen Einfluss auf die Fertigungskosten des Lieferauftrages! | ||
| Anwendungsbereich | Diese Norm beschreibt: an den Schweißnähten durchzuführende Prüfungen,legt die Durchführung der zerstörenden und zerstörungsfreien Prüfungen fest definiert die notwendigen Dokumentationen zur Herausgabe der Produktkonformitätserklärung |
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| Prüfung
von Schweißverbindungen EN 15085-5 Anhang A (normativ) Tabelle A.1 ("Click" ruft Tabelle auf). |
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| Prüfungen,
die während der Produktion zu dokumentieren sind EN 15085-5 Tabelle 1 ("Click" ruft Tabelle auf). |
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| Prüfungen
vor dem Schweißen |
Zusätzlich zur Tabelle A.1 ist die verantwortliche
Schweißaufsicht für folgende Aufgaben
verantwortlich: Planung der Ausarbeitung der Wurzel- und der Gegenlage, zusätzliche schweißtechnische Angaben in den Zeichnungen. Die Durchführung der Konstruktionsprüfung nach Tabelle A.1 und den oben genannten Prüfungen ist zu dokumentieren. Aufgaben können mit Unterstützung anderer Abteilungen/ Bereiche erfüllt werden, Einzelheiten sind schriftlich festzulegen. Der Schweißer/ Bediener hat vor Beginn mindestens folgende Punkte zu prüfen: dass die Schweißgeräte in einwandfreien Zustand sind Verfügbarkeit der Arbeitsanweisungen den Zustand der Schweißnahtvorbereitung und die korrekte Heftnähte (Reinheit und Montagezustand der Werkstücke nach Angaben der Zeichnung und/ oder der WPS (Schweißanweisung). |
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| Prüfungen während des Schweißens | Schweißer oder Bediener hat während der Schweißarbeiten folgende Punkte mindestens zu prüfen und sicherzustellen: die angemessene Reinigung und die Form der Verbindungen während der Zwischenlagenschweißung. Die Einhaltung der vorgegebenen Vorwärm- und/ oder Zwischenlagentemperaturen Die Einhaltung der WPS und/ oder Arbeitsanweisungen. Die Einhaltung der Reihenfolge der Arbeitsgänge, wenn dies in der spezifischen Arbeitsanweisung vor geschrieben ist (z.B. Schweißfolgeplan). Prozessschritte- und phasen, bei denen eine Überwachung durch die verantwortliche Schweißaufsicht oder deren Vertreter notwendig ist, sind in den schweißtechnischen Planungsunterlagen anzugeben (siehe EN 15085-4; 4.1-Schweißtechnische Planungsunterlagen) und es dürfen Schweißarbeiten erst nach Durchführung dieser Prüfungen fortgesetzt werden. |
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| Prüfungen nach dem Schweißen | Nach dem
Schweißen muss der Schweißer oder Bediener prüfen, ob: die Schweißnaht vollständig ist die Schweißnaht gereinigt ist die Form und Abmessung der Schweißnaht der Zeichnung entsprechen. |
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| Werkerselbstprüfung
durch den Schweißer oder Bediener |
Durchführung der Sichtprüfung
oder Anforderungen für das Schweißen (EN 15085-3, Abschnitt 5 Anforderung an das
Schweißen). Das Personal muss durch die verantwortliche Schweißaufsicht oder einem Beauftragten (Vertreter der verantwortlichen Schweißaufsicht oder VT 2- Prüfer nach EN 473) ausgebildet und eingewiesen werden. |
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| Prüfung
der Konformität der Schweißnähte. |
Zerstörungsfreie Prüfungen
werden durch qualifiziertes Personal durchgeführt. Tabelle 1 definiert Art
und Umfang der Prüfungen (abhängig von der vom Konstrukteur festgelegten Schweißnahtgüteklasse). |
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| Prüfplanung | Für jede
geschweißte Baugruppe und Unterbaugruppe entsprechend de
Prüfplans muss der aktuelle Status der Prüfungen, die zur Einhaltung der Qualitätsanforderungen nach EN 15085-3, Abschnitt 5 (Anforderung an das Schweißen) erforderlich sind, jederzeit ersichtbar sein. In der Produktionsplanung sind das Prüfverfahren, der Prüfzeitpunkt und der erforderliche Umfang der Prüfungen in einem Prüfplan festzulegen (in Abhängigkeit von Schweißnahtprüfklasse, Schweißnahtform und dem Werkstoff). Bei einfachen Schweißbaugruppen kann der Prüfplan im Arbeits-/ Schweißplan integriert sein. Bei besonders komplexen oder wichtigen Schweißbaugruppen wird empfohlen, dass ein Prüfplan erstellt wird, der die verschiedenen Phasen der Prüfungen deutlich beschreibt. |
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| Prüfkriterien Schweißnahtgüteklassen |
Bewertungsgruppen von
Unregelmäßigkeiten der Normen EN ISO 5817 für Stahl oder EN ISO 10042 für
Aluminium u nd Aluminiumlegierungen Schweißnahtgüteklasse wird nach EN 15085-3, Abschnitt 5 vorgegeben. |
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| Prüfstufen und Zulässigkeitsgrenzen | In EN 12062 (Zerstörungsfreie
Prüfungen von Schweißverbindungen) wird auf die Prüfstufen und Zulässigkeitsgrenzen nach Qualitätsstufen verwiesen. CP A ist in EN 12062 nicht vollständig enthalten. Gegebenfalls kann es erforderlich sein, andere als in der EN 12062 enthaltene Prüfungen durchzuführen. |
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| Dokumentation | Es müssen die zutreffenden
Unterlagen mit Angabe zur Identifikation der Baugruppe (Typ, Arbeitsauftrag,
Zeichnung und dessen Änderung, Seriennummer oder fortlaufende Fertigungsnummer versehen werden. Die Kennzeichnung der Dokumente unterliegt einem Überarbeitungssystem, die anzuwendende Version muss freigegeben sein. Die Dokumentation muss den Fortschritt der Fertigungsaktivitäten während der Fertigung der einzelnen Baugruppen nachweisen und dokumentieren. Diese Unterlagen gelten als Qualitätsberichte nach EN ISO 3834 und müssen vom Hersteller nach den Verfahren, die in den zutreffenden Abschnitten der Normenreihe EN ISO 3834 aufgeführt werden, zusammen mit anderen dort aufgeführten Dokumenten ausgefüllt und aufbewahrt werden. Unterschriften müssen eindeutig lesbar sein, z.B. durch zusätzliche Druckbuchstaben. |
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| Nichtkonformitäten
und Korrekturmaßnahmen |
Im Allgemeinen ist es nötig, sicherzustellen, dass nicht
konforme Punkte bis zur Feststellung und der
Behebung der Nichkonformität nicht in der Produktion benutzt werden und dass nach Reparaturen die Produkte die benötigten Eigenschaften aufweisen. Es sind Maßnahmen zur Ursachenfindung zu treffen und ein erneutes Auftreten zu verhindern. Oberflächenunregelmäßigkeiten, die während der Fertigung repariert werden, fallen nicht unter die Behandlung von Nichtkonformitäten. Dies gilt auch für interne Unregelmäßigkeiten, die nach WPS repariert werden und die Schweißnähte die gleiche Schweißnahtqualität ergeben. Wenn die Reparatur nicht entsprechend der Neufertigung durchgeführt werden kann, muss von der Schweißaufsicht eine neue WPS erstellt werden, auf der Basis einer Prozessanalyse zur Ermittlung entsprechender Arbeitsverfahren und zur Behebung der Prozessschwachstellen. |
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| Behandlung von Nichtkonformitäten | Für alle Reparaturen durch
Schweißen, die durch den Geltungsbereich der ursprünglichen WPQR (oder einer anderen WPQR, die die gleiche Nahtgüte erreicht) nicht abgedeckt sind oder den Konstruktions- vorgaben nicht entsprechen, ist ein Bericht über die Nichtkonformität erforderlich. (Funktion des Produktes, Austauschbarkeit des Arbeitsstückes, Ablauf der Produktion, Instandhaltung des Bauteiles). Die für die Reparatur verwendete WPS muss dem entsprechenden Teil der EN ISO 15609 (Schweissanweisung) entsprechen. Die gesamte Belegschaft muss an der Erkennung und Aufdeckung von Produkt- und/ oder Prozessschwächen eingebunden werden. Die Einbindung der verantwortlichen Schweißaufsicht muss erfolgen (z.B. Beschreibung im Qualitätshandbuch). Kunde muss, falls so vereinbart, informiert werden und ggf. genehmigen. |
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| Behebung
von Nichtkonformitäten (Reparaturen) |
Nichtkonforme Bauteile müssen in
einem gesonderten Bereich aufbewahrt werden. Falls
Reparatur möglich, Durchführung nach spezifischen Vorschriften. Erneute Prüfung mit denselben Prüfverfahren wie bei der Erstprüfung. |
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| Korrekturmaßnahmen
bei Nichtkonformitäten |
Es sind Maßnahmen zu ergreifen, die sicherstellen, dass alle Ursachen erkannt und beseitigt werden. | |
| Dokumentation
bei Nichtkonformitäten |
Nichtkonformitätsbericht: Beschreibung der Abweichung, Ursache, beschlossene Maßnahmen
sowie Korrektur- oder Vorbeugungsmaßnahmen. Prüfbericht über z.B. zerstörungsfreie Prüfungen, Maßprüfung usw. Der Prüfbericht ist Bestandteil des Nichtkonformitätsberichtes. |
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| Zusätzliche
Prüfungen Neuer/ weiterer Produktionsbeginn EN 15085-5 Tabelle 1 ("Click" ruft Tabelle auf). |
Falls nach Tabelle 1 inakzeptable Unregelmäßigkeiten
gefunden wurden, gilt: Prüfungsart auf 100% der Länge der Schweißnaht und auch bei allen Bauteilen, die bis zu ersten inakzeptablen Unregelmäßigkeit geschweißt wurden. |
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| Zusätzliche
Prüfungen Serienproduktion |
Die Schweißnaht
mit inakzeptablen Unregelmäßigkeiten muss mit
denselben Prüfverfahren (ursprüngliche Produktion) erneut geprüft werden und zwar über 100% der Länge der beiden Werkstücke (falls bereits geprüft), die direkt vor und nach den inakzeptablen Unregelmäßigkeiten hergestellt wurden. Bei weiteren gefundenen Unregelmäßigkeiten sind die beiden vorausgehenden und nachfolgenden Einheiten ebenfalls zu prüfen, bis festgestellt wurde, dass keine weiteren Unregelmäßigkeiten mehr vorhanden sind. Weist eines der vier Werkstücke inakzeptable Unregelmäßigkeiten auf, muss die Schweißaufsicht die Fertigung stoppen, die Ursache ermitteln und die Prüfung auf das gesamte Los ausweiten. |
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| Untervergabe
von Schweißarbeiten |
Unterlieferant muß die Anforderung dieser Normenreihe erfüllen, nach der entsprechenden
Zertifizierungsstufenach EN 15085-2 zertifiziert sein. Der Hauphersteller (Lieferant) muß durch regelmäßige Auditbesuche nachweisen, daß der Unterlieferant die verlangten Qualitätsleistungen erfüllt und den Ablauf, gemäß Vertrag, organisiert. Umfang und Häufigkeit der Audits sind bauteilabhängig festzulegen. Bei CL 1 und CL 2 nach EN 15085-2 führt dier verantwortliche Schweißaufsicht oder ein von ihm beauftragter Vertreter ein Audit zu Anfang der Fertigung beim Unterlieferanten durch (Erstmusterprüfung). Weitere Audits stehen im Ermessen der verantwortlichen Schweißaufsicht. Im Falle der Untervergabe von Bauteilen der Zertifizierungsstufe CL 1 (EN 15085-2) muss der Hersteller den Kunden vor Beginn der Fertigung von Schweißbaugruppen informieren. Bei CL 2 und CL 3 nur dann, wenn dies zwischen Kunde und Hersteller vereinbart wurde. Die Dokumentation über die Audits muss, wenn gefordert, als Beweis dem Kunden verfügbar sein. |
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| Konformitätserklärung | Der Hersteller von Schienenfahrzeugteilen muss eine Konformitätsbescheinigung
(Übereinstimmung mit festgelegten Vetragsanforderungen, der Konstruktion und den erforderlichen technischen Spezifikationen) erstellen und herausgeben (EN ISO/IEC 17050 1+2). Die Art der erforderlichen Bescheinigung nach 10204 ist zwischen Kunde und Hersteller zu vereinbaren. |
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| Rückverfolgbarkeit | In Übereinstimmung mit EN ISO
3834 wird die Rückverfolgbarkeit nicht benötigt, außer wenn im Vertrag
gefordert. Dennoch sollten die im Schienenfahrzeugbau verwendeten Werkstoffe, einschließlich wiederverwendbarer Restmaterialien, bis zum Zuschnitt rückverfolgbar sein, um Schäden durch Materialverwechslungen zu vermeiden. |
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