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Beschreibung Bahnanwendungen - Schweißen von Schienenfahrzeugen und -fahrzeugteilen
EN 15085 Teil 5: Prüfung und Dokumentation
Alles was nun folgt, hat auch erheblichen Einfluss auf die Fertigungskosten des Lieferauftrages!
Anwendungsbereich Diese Norm beschreibt:
an den Schweißnähten durchzuführende Prüfungen,legt die Durchführung der zerstörenden und zerstörungsfreien Prüfungen fest
definiert die notwendigen Dokumentationen zur Herausgabe der Produktkonformitätserklärung
Prüfung von
Schweißverbindungen
EN 15085-5 Anhang A
(normativ) Tabelle A.1

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Tabelle aufrufen -->
Prüfungen, die während
der Produktion zu
dokumentieren sind
EN 15085-5 Tabelle 1

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Prüfungen vor dem Schweißen


Zusätzlich zur Tabelle A.1 ist die verantwortliche Schweißaufsicht für folgende Aufgaben verantwortlich:
Planung der Ausarbeitung der Wurzel- und der Gegenlage, zusätzliche schweißtechnische Angaben
in den Zeichnungen.
Die
Durchführung der Konstruktionsprüfung nach Tabelle A.1 und den oben genannten Prüfungen ist zu dokumentieren.
Aufgaben können mit Unterstützung anderer Abteilungen/ Bereiche erfüllt werden, Einzelheiten sind schriftlich festzulegen.

Der
Schweißer/ Bediener hat vor Beginn mindestens folgende Punkte zu prüfen:
dass die Schweißgeräte in einwandfreien Zustand sind
Verfügbarkeit der Arbeitsanweisungen
den Zustand der Schweißnahtvorbereitung und die korrekte Heftnähte
(Reinheit und Montagezustand der Werkstücke nach Angaben der
Zeichnung und/ oder der WPS (Schweißanweisung).
Prüfungen während des Schweißens Schweißer oder Bediener hat während der Schweißarbeiten folgende Punkte
mindestens zu prüfen und sicherzustellen:
die angemessene Reinigung und die Form der Verbindungen während der Zwischenlagenschweißung.
Die Einhaltung der vorgegebenen Vorwärm- und/ oder Zwischenlagentemperaturen
Die Einhaltung der WPS und/ oder Arbeitsanweisungen.
Die Einhaltung der Reihenfolge der Arbeitsgänge, wenn dies in der spezifischen Arbeitsanweisung vor geschrieben ist
(z.B. Schweißfolgeplan).
Prozessschritte- und phasen, bei denen eine Überwachung durch die verantwortliche Schweißaufsicht oder deren
Vertreter notwendig ist, sind in den schweißtechnischen Planungsunterlagen anzugeben
(siehe EN 15085-4; 4.1-Schweißtechnische Planungsunterlagen) und es dürfen Schweißarbeiten erst nach
Durchführung dieser Prüfungen fortgesetzt werden.
Prüfungen nach dem Schweißen Nach dem Schweißen muss der Schweißer oder Bediener prüfen, ob:
die Schweißnaht vollständig ist
die Schweißnaht gereinigt ist
die Form und Abmessung der Schweißnaht der Zeichnung entsprechen.
Werkerselbstprüfung durch den Schweißer
oder Bediener
Durchführung der Sichtprüfung oder Anforderungen für das Schweißen (EN 15085-3,  Abschnitt 5 Anforderung an das Schweißen).
Das Personal muss durch die verantwortliche Schweißaufsicht oder einem Beauftragten (Vertreter der verantwortlichen
Schweißaufsicht oder VT 2- Prüfer nach EN 473)
ausgebildet und eingewiesen werden.
Prüfung der Konformität
der Schweißnähte.
Zerstörungsfreie Prüfungen werden durch qualifiziertes Personal durchgeführt. Tabelle 1 definiert Art und Umfang der Prüfungen
 (abhängig von der vom Konstrukteur festgelegten Schweißnahtgüteklasse).
Prüfplanung Für jede geschweißte Baugruppe und Unterbaugruppe entsprechend de Prüfplans muss der aktuelle Status der Prüfungen,
die zur Einhaltung der Qualitätsanforderungen nach EN 15085-3, Abschnitt 5 (Anforderung an das Schweißen) erforderlich
sind,
jederzeit ersichtbar sein.
In der
Produktionsplanung sind das Prüfverfahren, der Prüfzeitpunkt und der erforderliche Umfang der Prüfungen in einem
Prüfplan festzulegen (in Abhängigkeit von Schweißnahtprüfklasse, Schweißnahtform und dem Werkstoff).
Bei
einfachen Schweißbaugruppen kann der Prüfplan im Arbeits-/ Schweißplan integriert sein.
Bei besonders komplexen oder wichtigen Schweißbaugruppen wird empfohlen, dass ein Prüfplan erstellt wird,
der die verschiedenen Phasen der Prüfungen deutlich beschreibt.
Prüfkriterien
Schweißnahtgüteklassen
Bewertungsgruppen von Unregelmäßigkeiten der Normen EN ISO 5817 für Stahl oder EN ISO 10042 für Aluminium u
nd Aluminiumlegierungen Schweißnahtgüteklasse wird nach EN 15085-3, Abschnitt 5 vorgegeben.
Prüfstufen und Zulässigkeitsgrenzen In EN 12062 (Zerstörungsfreie Prüfungen von Schweißverbindungen) wird auf die Prüfstufen und
Zulässigkeitsgrenzen nach Qualitätsstufen verwiesen.
CP A ist in EN 12062 nicht vollständig enthalten. Gegebenfalls kann es erforderlich sein,
andere als in der EN 12062 enthaltene Prüfungen durchzuführen.
Dokumentation Es müssen die zutreffenden Unterlagen mit Angabe zur Identifikation der Baugruppe (Typ, Arbeitsauftrag, Zeichnung
und dessen Änderung, Seriennummer oder fortlaufende Fertigungsnummer versehen werden.
Die Kennzeichnung der Dokumente unterliegt einem Überarbeitungssystem, die
anzuwendende Version muss
 freigegeben sein.

Die Dokumentation muss den Fortschritt der Fertigungsaktivitäten während der Fertigung der einzelnen Baugruppen
nachweisen und dokumentieren.
Diese Unterlagen gelten als Qualitätsberichte nach EN ISO 3834 und müssen vom Hersteller nach den Verfahren,
die in den zutreffenden Abschnitten der Normenreihe EN ISO 3834 aufgeführt werden, zusammen mit anderen dort
aufgeführten Dokumenten ausgefüllt und aufbewahrt werden.

Unterschriften müssen eindeutig lesbar sein, z.B. durch zusätzliche Druckbuchstaben.
Nichtkonformitäten und
Korrekturmaßnahmen
Im Allgemeinen ist es nötig, sicherzustellen, dass nicht konforme Punkte bis zur Feststellung und der  Behebung der
Nichkonformität nicht in der Produktion benutzt werden und dass nach Reparaturen die Produkte die benötigten
Eigenschaften aufweisen.

Es sind Maßnahmen zur
Ursachenfindung zu treffen und ein erneutes Auftreten zu verhindern.
Oberflächenunregelmäßigkeiten, die während der Fertigung repariert werden, fallen nicht unter die Behandlung von
Nichtkonformitäten. Dies gilt auch für interne Unregelmäßigkeiten, die nach WPS repariert werden und die
Schweißnähte die gleiche Schweißnahtqualität ergeben.

Wenn die Reparatur nicht entsprechend der Neufertigung durchgeführt werden kann, muss von der Schweißaufsicht
eine neue WPS erstellt werden, auf der Basis einer Prozessanalyse zur Ermittlung entsprechender Arbeitsverfahren
und zur Behebung der Prozessschwachstellen.
Behandlung von Nichtkonformitäten Für alle Reparaturen durch Schweißen, die durch den Geltungsbereich der
ursprünglichen WPQR (oder einer anderen WPQR, die die gleiche
Nahtgüte erreicht) nicht abgedeckt sind oder den Konstruktions-
vorgaben nicht entsprechen, ist ein Bericht über die Nichtkonformität erforderlich.
(Funktion des Produktes, Austauschbarkeit des Arbeitsstückes, Ablauf der
Produktion, Instandhaltung des Bauteiles).
Die für die Reparatur verwendete WPS muss dem entsprechenden Teil der
EN ISO 15609 (Schweissanweisung) entsprechen.
Die gesamte Belegschaft muss an der Erkennung und Aufdeckung von Produkt-
und/ oder Prozessschwächen eingebunden werden.

Die
Einbindung der verantwortlichen Schweißaufsicht muss erfolgen
(z.B. Beschreibung im Qualitätshandbuch). Kunde muss, falls so
vereinbart, informiert werden und ggf. genehmigen.
Behebung von Nichtkonformitäten
(Reparaturen)
Nichtkonforme Bauteile müssen in einem gesonderten Bereich aufbewahrt werden. Falls Reparatur möglich,
Durchführung nach spezifischen Vorschriften. Erneute Prüfung mit denselben Prüfverfahren wie bei der Erstprüfung.
Korrekturmaßnahmen bei
Nichtkonformitäten
Es sind Maßnahmen zu ergreifen, die sicherstellen, dass alle Ursachen erkannt und beseitigt werden.
Dokumentation bei
Nichtkonformitäten
Nichtkonformitätsbericht: Beschreibung der Abweichung, Ursache, beschlossene Maßnahmen
sowie
Korrektur- oder Vorbeugungsmaßnahmen.
Prüfbericht über z.B. zerstörungsfreie Prüfungen, Maßprüfung usw.
Der Prüfbericht ist Bestandteil des
Nichtkonformitätsberichtes.
Zusätzliche Prüfungen
Neuer/ weiterer Produktionsbeginn

EN 15085-5 Tabelle 1

("Click" ruft Tabelle auf).
Falls nach Tabelle 1 inakzeptable Unregelmäßigkeiten gefunden wurden, gilt:
Prüfungsart auf
100% der Länge der Schweißnaht und auch bei allen Bauteilen, die bis zu ersten
inakzeptablen Unregelmäßigkeit geschweißt wurden.
Zusätzliche Prüfungen
Serienproduktion
Die Schweißnaht mit inakzeptablen Unregelmäßigkeiten muss mit denselben Prüfverfahren (ursprüngliche Produktion)
erneut geprüft werden und zwar über 100% der Länge der beiden Werkstücke (falls bereits geprüft), die direkt vor und
nach den inakzeptablen Unregelmäßigkeiten hergestellt wurden. Bei
weiteren gefundenen Unregelmäßigkeiten sind
die beiden vorausgehenden und nachfolgenden Einheiten ebenfalls zu prüfen, bis festgestellt wurde, dass keine weiteren
Unregelmäßigkeiten mehr vorhanden sind.

Weist eines der vier Werkstücke  inakzeptable Unregelmäßigkeiten auf, muss die Schweißaufsicht die Fertigung
stoppen, die Ursache ermitteln und die Prüfung auf das gesamte Los ausweiten.
Untervergabe von
Schweißarbeiten
Unterlieferant muß die Anforderung dieser Normenreihe erfüllen, nach der entsprechenden  Zertifizierungsstufenach
EN 15085-2 zertifiziert sein. Der Hauphersteller (Lieferant) muß durch regelmäßige Auditbesuche nachweisen,
daß der
Unterlieferant die verlangten Qualitätsleistungen erfüllt und den Ablauf, gemäß Vertrag, organisiert.
Umfang und Häufigkeit der Audits sind bauteilabhängig festzulegen.
Bei
CL 1 und CL 2 nach EN 15085-2 führt dier verantwortliche Schweißaufsicht oder ein von ihm beauftragter Vertreter
ein Audit zu Anfang der Fertigung beim Unterlieferanten durch (Erstmusterprüfung).
Weitere Audits stehen im Ermessen der verantwortlichen Schweißaufsicht.
Im Falle der Untervergabe von Bauteilen der Zertifizierungsstufe CL 1 (EN 15085-2) muss der Hersteller den Kunden
vor Beginn der Fertigung
von Schweißbaugruppen informieren.
Bei
CL 2 und CL 3 nur dann, wenn dies zwischen Kunde und Hersteller vereinbart wurde.
Die
Dokumentation über die Audits muss, wenn gefordert, als Beweis dem Kunden verfügbar sein.
Konformitätserklärung Der Hersteller von Schienenfahrzeugteilen muss eine Konformitätsbescheinigung (Übereinstimmung mit festgelegten
Vetragsanforderungen, der Konstruktion und den erforderlichen technischen Spezifikationen)
erstellen und herausgeben
(EN ISO/IEC 17050 1+2).
Die
Art der erforderlichen Bescheinigung nach 10204 ist zwischen Kunde und Hersteller zu vereinbaren.
Rückverfolgbarkeit In Übereinstimmung mit EN ISO 3834 wird die Rückverfolgbarkeit nicht benötigt, außer wenn im Vertrag gefordert.
Dennoch sollten die im Schienenfahrzeugbau verwendeten Werkstoffe, einschließlich wiederverwendbarer
Restmaterialien, bis zum Zuschnitt rückverfolgbar sein, um Schäden durch Materialverwechslungen zu vermeiden.
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