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| Beschreibung | Bahnanwendungen - Schweißen von
Schienenfahrzeugen und- fahrzeugteilen EN 15085 Teil 2: Qualitätsanforderungen und Zertifizierung von Schweißbetrieben |
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| Zertifizierung
der Schweißbetriebe |
Die Qualitätsanforderungen an
die Schweißbetriebe sind in der Normenreihe EN ISO 3834
(Qualitätsanforderungen für das Schmelzschweißen von metallischen Werkstoffen) festgelegt und müssen eingehalten werden. Wenn (vom Kunden) gefordert muß nach dieser Norm zertifiziert werden. |
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| Anzahl der Zertifizierungsstufen | Vier Zertifizierungsstufen CL (Certification Level) . CL 1 = höchste Stufe: | ||||
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CL 1
(Cerification Level 1) für Schienenfahrzeuge oder deren Bauteile
Schweißbetriebe, die Schweißverbindungen der Schweißnahtgüteklasse CP A bis CP D herstellen. Zerifizierungsstufe CL 2 bis CL 4 ist eingeschlossen. |
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| CL 2 | CL 2 (Cerification Level 2) für Bauteile von
Schienenfahrzeugen Schweißbetriebe, die Schweißverbindungen der Schweißnahtgüteklasse CP C2 bis CP D herstellen. CP C1 ist eingeschlossen, wenn nach CT 1 geprüft wird (EN 15085-5). Zerifizierungsstufe CL 4 ist eingeschlossen. |
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| CL 3 | CL 3 (Cerification Level 3) für Bauteile von Schienenfahrzeugen
Schweißbetriebe, die Schweißverbindungen der Schweißnahtgüteklasse CP D herstellen. |
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| CL 4 | CL 4 (Cerification Level 4) für Schienenfahrzeuge und
-fahrzeugteile Schweißbetriebe, die die nicht
selbst schweißen, aber konstruieren oder einkaufen und montieren oder einkaufen und weiter vertreiben. |
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| Schweißer und Bediener | Qualifikation nach EN 287-1; EN ISO 9606-2 oder EN 1418 durch
anerkannte Prüfstelle und/ oder verantwortliche Schweißaufsichtsperson. Kehlnahtprüfstück erforderlich, wenn in der Fertigung Kehlnähte geschweißt werden. |
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| Schweißaufsicht eingeteilt in die Stufen A, B, C. Stufe A= höchste Anforderungen. |
Nach EN ISO
14731- Schweißaufsicht- Aufgaben und Verantwortung
und Aufgaben- und Verantwortungsbereich Schweißaufsichtsperson (siehe Anhang B EN 15085-2) |
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| Firmeninhaber, Geschäftsführer,
Betriebsleiter, Fertigungsleiter können nicht als verantwortliche Schweißaufsicht für die Zertifizierungsstufe CL 1 anerkannt werden. Ausnahme: Ein kleiner Schweißbetrieb mit einem einzigen schweißtechnischen Fertigungsbereich |
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| Untervergabe
der Schweißaufsicht: (an nicht dem Betrieb angehörigen Personen) |
Je
Schweißbetrieb = maximal eine Schweißaufsicht. Vertreter der Schweißaufsicht
muß dem Betrieb angehören. Vertragliche Bindung erforderlich, Mindestarbeitszeit abhängig vom Fertigungsumfang (Vertragsregelung erforderlich, ggf. mit Arbeitsnachweis- Dauer der Einsätze). |
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Prüfpersonal |
Einweisung durch die
verantwortliche Schweißaufsicht (z.B.Sichtprüfung). Prüfung durch
zertifiziertes Prüfpersonal nach EN 473. PT, MT,ET,UT und RT mindestens Stufe 1 mit Einweisung durch die verantwortliche Schweißaufsicht. |
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| Zertifizierte
Prüfaufsicht |
Qualifikation mindestens Stufe 2 nach EN 473, Zerstörungsfreie Prüfungen durch externes Prüfpersonal erlaubt. |
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| Überwachung
der Schweißnaht- prüfungen |
Überwachung der
Schweißnahtprüfungen grundsätzlich durch verantw.Schweißaufsicht. Alternativ: Durch IWIP oder EWI Stufe 1 oder Prüfpersonal nach EN 473, Stufe 3 |
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| Technische
Anforderungen |
Technische Ausstattung
entsprechend EN ISO 3834 und EN 15085-2. Vertragliche Regelung mit externen Prüfstelle (Prüflabor EN/ISO/IEC 17025) möglich. |
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| Schweißtechnische
Organisation |
Verantwortliche Schweißaufsicht
mit entsprechender Weisungsbefugnis und einer von fertigungstechnischen
Sachzwängen unabhängigen Entscheidungsbefugnis |
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| Organisations- schema des Schweißbetriebes |
Schriftliche Festlegung für
Personen, die leitende, ausführende
und überwachende Tätigkeiten ausüben und die Qualität der Schweißarbeiten beeinflussen. Aufgaben Schweißaufsichtspersonen, Vertreterregelung, Tätigkeiten und Maßnahmen, die bei Anwesenheit und Abwesenheit der verantwortlichen Schweißaufsicht regeln. |
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| Schweißanweisung | Für Schweißnähte Güteklasse CP A bis CP C3 erforderlich nach EN
ISO 15607, 15609, 14555 oder EN ISO 15620 erforderlich. Für CP D nur nach Kundenforderung notwendig. |
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| Gültigkeit | Die Gültigkeit des Zertifikates
ist auf höchstens 3 Jahre begrenzt. Die Hersteller- Zertifizierungsstelle überwacht jährlich die Einhaltung der Anforderung dieser Norm. Anstelle des Überwachungsaudites dürfen alternativ vorliegende Berichte über durchgeführte interne Audits von der Hersteller- Zertifizierungsstelle berücksichtigt werden. |
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