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Beschreibung Bahnanwendungen - Schweißen von Schienenfahrzeugen und- fahrzeugteilen
EN 15085 Teil 2: Qualitätsanforderungen und Zertifizierung
von Schweißbetrieben
Zertifizierung
der Schweißbetriebe
Die Qualitätsanforderungen an die Schweißbetriebe sind in der Normenreihe EN ISO 3834 (Qualitätsanforderungen
für das Schmelzschweißen von metallischen Werkstoffen) festgelegt und müssen eingehalten werden.
Wenn (vom Kunden) gefordert muß nach dieser Norm zertifiziert werden.
Anzahl der Zertifizierungsstufen Vier Zertifizierungsstufen CL (Certification Level) . CL 1 = höchste Stufe:
CL 1

Anhang A
EN 15085-2
(informativ)
CL 1 (Cerification Level 1) für Schienenfahrzeuge oder deren Bauteile Schweißbetriebe, die Schweißverbindungen
der Schweißnahtgüteklasse CP A bis CP D herstellen.
Zerifizierungsstufe
CL 2 bis CL 4 ist eingeschlossen.
CL 2 CL 2 (Cerification Level 2) für Bauteile von Schienenfahrzeugen Schweißbetriebe, die Schweißverbindungen
der Schweißnahtgüteklasse CP C2 bis CP D herstellen.
CP C1 ist eingeschlossen, wenn nach CT 1 geprüft wird (EN 15085-5).
Zerifizierungsstufe
CL 4 ist eingeschlossen.
CL 3 CL 3 (Cerification Level 3)  für Bauteile von Schienenfahrzeugen Schweißbetriebe, die Schweißverbindungen
der Schweißnahtgüteklasse CP D herstellen.
CL 4 CL 4 (Cerification Level 4) für Schienenfahrzeuge und -fahrzeugteile Schweißbetriebe, die die nicht selbst schweißen,
aber konstruieren oder einkaufen und montieren oder einkaufen und weiter vertreiben.
Schweißer und Bediener Qualifikation nach EN 287-1; EN ISO 9606-2 oder EN 1418 durch anerkannte Prüfstelle und/ oder verantwortliche
Schweißaufsichtsperson.
Kehlnahtprüfstück erforderlich, wenn in der Fertigung Kehlnähte geschweißt werden.
Schweißaufsicht
eingeteilt in die Stufen A,
B, C.
Stufe A=
höchste Anforderungen.
Nach EN ISO 14731- Schweißaufsicht- Aufgaben und Verantwortung
und
Aufgaben- und Verantwortungsbereich Schweißaufsichtsperson
(siehe
Anhang B EN 15085-2)
  Firmeninhaber, Geschäftsführer, Betriebsleiter, Fertigungsleiter können nicht als verantwortliche Schweißaufsicht für die
Zertifizierungsstufe
CL 1 anerkannt werden.

Ausnahme: Ein kleiner Schweißbetrieb mit einem einzigen schweißtechnischen Fertigungsbereich
Untervergabe der
Schweißaufsicht:
(an nicht dem Betrieb
angehörigen Personen)
Je Schweißbetrieb = maximal eine Schweißaufsicht. Vertreter der Schweißaufsicht muß dem Betrieb angehören.

Vertragliche Bindung erforderlich, Mindestarbeitszeit abhängig vom Fertigungsumfang
(Vertragsregelung erforderlich, ggf. mit Arbeitsnachweis- Dauer der Einsätze).

Prüfpersonal
Einweisung durch die verantwortliche Schweißaufsicht (z.B.Sichtprüfung). Prüfung durch zertifiziertes
Prüfpersonal nach EN 473. PT, MT,ET,UT und RT mindestens Stufe 1 mit Einweisung durch
die verantwortliche Schweißaufsicht.
Zertifizierte
Prüfaufsicht
Qualifikation mindestens Stufe 2 nach EN 473,
Zerstörungsfreie Prüfungen durch externes Prüfpersonal erlaubt.
Überwachung der
Schweißnaht-
prüfungen
Überwachung der Schweißnahtprüfungen grundsätzlich durch verantw.Schweißaufsicht.
Alternativ:
Durch IWIP oder EWI Stufe 1 oder Prüfpersonal nach EN 473, Stufe 3
Technische
Anforderungen
Technische Ausstattung entsprechend EN ISO 3834 und EN 15085-2. Vertragliche Regelung mit externen 
Prüfstelle (Prüflabor EN/ISO/IEC 17025) möglich.
Schweißtechnische
Organisation
Verantwortliche Schweißaufsicht mit entsprechender Weisungsbefugnis und einer von fertigungstechnischen
Sachzwängen unabhängigen Entscheidungsbefugnis
Organisations-
schema des
Schweißbetriebes
Schriftliche Festlegung für Personen,  die leitende, ausführende und überwachende Tätigkeiten ausüben und die
Qualität der Schweißarbeiten beeinflussen.
Aufgaben Schweißaufsichtspersonen, Vertreterregelung, Tätigkeiten und Maßnahmen,
die bei Anwesenheit und Abwesenheit der verantwortlichen Schweißaufsicht regeln.
Schweißanweisung Für Schweißnähte Güteklasse CP A bis CP C3 erforderlich nach EN ISO 15607, 15609, 14555 oder
EN ISO 15620 erforderlich.
Für CP D nur nach Kundenforderung notwendig.
Gültigkeit Die Gültigkeit des Zertifikates ist auf höchstens 3 Jahre begrenzt.
Die
Hersteller- Zertifizierungsstelle überwacht jährlich die Einhaltung der Anforderung dieser Norm.
Anstelle des Überwachungsaudites dürfen alternativ vorliegende Berichte über durchgeführte
interne Audits von der Hersteller- Zertifizierungsstelle berücksichtigt werden.
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